Makler in Versicherungsangelegenheiten

Ein Versicherungsmakler ist in erster Linie ein unabhängiger Einkäufer von Versicherungsschutz im Interesse seines Auftraggebers (Klient). Er ist gesetzlich(Maklergesetz) verpflichtet, seinem Auftraggeber bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln.

Ein Versicherungsmakler steht seinem Kunden ähnlich einem Anwalt zur Seite.

 

Als Experte in Versicherungsfragen kennt ein Versicherungsmakler den für Sie wahrscheinlich unübersichtlichen Markt und wählt den für Sie bestmöglichen Versicherungsschutz aus oder entwickelt zusammen mit dem Versicherungsunternehmen ein für Sie maßgeschneidertes Versicherungsprodukt.

Im Gegensatz zu anderen Versicherungsverkäufern (z.B. Versicherungsagenten, Versicherungsvertretern) kann ein Makler dabei auf alle am Markt verfügbaren Produkte zurückgreifen.

Da er nicht für Versicherungsunternehmen arbeitet, steht er grundsätzlich auf Ihrer Seite und hilft Ihnen insbesondere im Versicherungs- Schadensfall zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber den Versicherungsunternehmen.

(Auszug WKO Leitbild)

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